Einkaufsbedingungen

 

1. Aufträge sind uns unverzüglich schriftlich zu bestätigen, und zwar mit ausdrücklicher Bestätigung der Preise, Rabatte und Lieferzeiten. Wir behalten uns jederzeit den Widerruf eines erteilten Auftrages vor. Wir sind an abweichende Preise, Rabatte, Termine oder Fertigungsdaten nicht gebunden, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt worden sind. Lieferungen erfolgen zu unseren Bedingungen. Bedingungen des Lieferers erkennen wir nicht an. Änderungen und Ergänzungen der Bestellungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt worden sind.

 

2. Die bestellten Waren müssen zu den vereinbarten Lieferterminen an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Gehen Lieferungen zu den gesetzten Terminen nicht rechtzeitig ein, sind wir berechtigt, durch Anmahnung mit angemessener Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abrufbestellung sind wir berechtigt, den Zeitpunkt und die Höhe des Abrufes nach unseren Betriebsverhältnissen zu bestimmen, ohne dass dem Lieferer ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht und dass zurückgestellte Mengen uns in Rechnung gestellt werden dürfen. Über- und Unterlieferungen sind nur mit unserer Genehmigung statthaft.

 

3. Lieferung und Versand haben frei von allen Spesen auf Kosten und Gefahr des Lieferers an die von uns angeführte Empfangsstelle zu

erfolgen. Bei allen Sendungen ist uns sofort bei Versand eine Versandanzeige zu übersenden mit genauer Angabe des Inhalts sowie der

vollständigen Zeichen und Nummern unserer Bestellung. Außerdem ist der Lieferung ein Lieferschein beizufügen. Sofern eine

Preisstellung ab Werk oder Lager des Lieferers vereinbart worden ist, sind die Sendungen zu den jeweils niedrigsten Kosten zu befördern,

soweit von uns nicht ausdrücklich eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben ist. Mehrkosten für zur Einhaltung des Liefertermins

etwa notwendige beschleunigte Beförderung sind vom Lieferer zu tragen. Versicherungskosten werden von uns nur bei entsprechender, beidseitiger ausdrücklich erklärter Vereinbarung übernommen.

 

4. Rechnungen sind sofort in zweifacher Ausfertigung unter genauer Angabe der Bestellbezeichnung sowie der Pos.-Nr. jedes einzelnen Postens zu erstellen.

 

5. Zahlung erfolgt nach Eingang der Rechnung und nach vollständigem Eingang der Ware oder vollständiger Leistung nach unserer Wahl wie

folgt: Innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen rein Netto, es sei denn, es sind andere Zahlungsbedingungen mit dem Lieferer schriftlich vereinbart. Mit etwa vereinbarten Voraus- oder Abschlagzahlungen ist eine Anerkennung der Vertragsmäßigkeit der entsprechenden Lieferung oder Leistung nicht verbunden. Zahlungsregulierung durch Nachnahme lehnen

wir ab. Abtretungen von Forderungen gegen uns lehnen wir ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung ab. Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferers gilt nur dann, wenn er außerhalb der Geschäftsbedingungen des Lieferers besonders mit uns vereinbart worden ist.

 

6. Unsere Vorschriften über Maße, Güte und Ausführungsart sind genau einzuhalten. Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel folgt den

gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung zu erheben. Wird gelieferte Ware mit anderer Ware bei uns vermischt oder anderweitig verbunden und ist diese so zusammengesetzte neue Ware mangelhaft, dann stehen uns die gesetzlichen Ansprüche ebenfalls zu, es sei denn, der Lieferant weist nach, dass der Mangel nicht auf seine Ware zurückzuführen ist.

 

7. Der Lieferer ist verpflichtet, hinsichtlich der Ausführung der zu liefernden Gegenstände alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,

auch Unfallverhütungsvorschriften, Lärmschutzmaßnahmen und allgemein anerkannte Regeln der Sicherheitstechnik (z.B. DIN, VDI, DVDE, VdTÜV, DVGW, EG Richtlinien usw.) zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Bestimmungen über technische Arbeitsmittel Maschinenschutzgesetz) sind in vollem Umfang zu beachten. Maschinen müssen den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik entsprechen.

 

8. Modelle, Muster, Werkzeuge, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen, die wir dem Lieferer zur Ausführung eines Auftrages zur Verfügung

stellen, bleiben unser Eigentum. Sie müssen, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, spätestens mit der Restlieferung ohne

besondere Aufforderung in brauchbarem Zustand zurückgesandt werden und dürfen ohne unsere schrfitliche Einwilligung weder an dritte

Personen weitergegeben, noch darf diesen Einsicht gegeben werden. Nach unseren Angaben, Zeichnungen oder Modellen angefertigte Fabrikate dürfen nur an uns, aber niemals an Dritte geliefert oder diesen auch nur überlassen werden.

 

9. Der Lieferer versichert ausdrücklich, dass an dem Gegenstand der Lieferung keinerlei gewerbliche Schutzrechte sowie Patente Dritter

usw. bestehen, die uns zum Nachteil werden können. Sollten trotzdem solche Rechte bestehen, so sind wir berechtigt, von dem gesamten Vertrag sofort zurückzutreten. Der Lieferer hat uns von allen Ansprüchen wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen und uns schadlos zu halten. Anderweitige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

10. Materialbeistellungen bleiben in jedem Fall unser Eigentum und sind als solches getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Ihre

Verwendung ist nur für unsere Aufträge zulässig. Bei Wertminderung oder Verlust hat der Lieferer Ersatz zu leisten. Die unter der

Verwendung des bereitgestellten Materials erstellten Gegenstände werden mit der Herstellung ebenfalls unser Eigentum und sind

entsprechend zu behandeln.

 

11. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Radeburg. Dies gilt auch bezüglich etwaiger in Zahlung genommener Schecks und Wechsel. Gerichtsstand ist Dresden.

 

12. Für die Vertragsbeziehung ist ausschließlich deutsches nationales Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes maßgebend.

 

13. Sofern wir entsprechend dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen werden und der Schaden auf ein Teilprodukt zurückzuführen ist, das wir vom Lieferer erhalten haben, verpflichtet sich der Lieferer, uns von Schadenersatzansprüchen im vollen Umfang freizustellen.

 

14. Sollten Teile dieser unserer Einkaufsbedingungen als unwirksam angesehen werden, so berührt ein solcher Umstand die Wirksamkeit der verbleibenden Klauseln nicht (vergl. § 139 BGB). 15. Wir speichern personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen und

verarbeiten diese innerhalb unseres Unternehmens.

 

Kunststoff- und Verfahrenstechnik Radeburg GmbH

Bärwalder Str. 38

01471 Radeburg

 

Tel: 035208/340-0

Fax: 035208/340-100

E-Mail: info@kvr-radeburg.de

 

UST-ID DE140208847

 

Stand 03/2016, Rev. 2

Bankverbindungen:


Commerzbank Dresden
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BIC COBADEFFXXX


Sparkasse Meißen
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Volksbank Meißen/Großenhain
IBAN DE81 8509 5004 1109 6510 16
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